Lürken H. W.
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Dein Notar in Dresden

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Radeberger Str. 28
01099 Dresden
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Leistungen
Der Notar Lürken H. W. bietet folgende Dienstleistungen an:
- Hypothekenbestellung
- Erstellung und Beurkundung von Vollmachten
- Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Eidesstattliche Versicherungen
- Patientenverfügungen
- Gründung von GmbHs
- Adoptionsanträge
- Gründung von Aktiengesellschaften (AG)
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Der Weg zu uns
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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Notar
Hier findest du die häufigsten Fragen zum Notar auf einen Blick.
Wo liegt die Kanzlei von Lürken H. W.?
Besuchen Sie das Büro von Lürken H. W. in der Radeberger Str. 28 in 01099 Dresden - wir beraten Sie gerne.
Wie sind die regulären Sprechzeiten beim Notar?
Da sich Öffnungszeiten und Verfügbarkeiten kurzfristig ändern können, empfehlen wir vor dem Besuch eine kurze telefonische Rückfrage.
Welche Unterlagen sollte ich zum Notartermin mitbringen?
Für einige Vorgänge wie Immobilienverkäufe, Eheverträge oder Erbschaftsregelungen ist ein gültiger Personalausweis zwingend erforderlich.
Ist ein Notar bei einer Schenkung oder Übertragung von Eigentum erforderlich?
General- und Vorsorgevollmachten sollten idealerweise beim Notar erstellt werden, um Rechtsgültigkeit und Akzeptanz bei Behörden und Banken sicherzustellen.
Wie viel Zeit sollte ich für eine Beglaubigung oder Vollmacht einplanen?
Für einfache Beglaubigungen ohne rechtliche Beratung reichen meist 10 bis 15 Minuten aus.
Was zählt zum rechtlichen Beratungs- und Beurkundungsangebot beim Notar?
Mandant:innen von Lürken H. W. profitieren von diesen Leistungen - individuell, sorgfältig und gesetzlich fundiert: Hypothekenbestellung, Erstellung und Beurkundung von Vollmachten, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Eidesstattliche Versicherungen, Patientenverfügungen, Gründung von GmbHs, Adoptionsanträge, Gründung von Aktiengesellschaften (AG)
Was macht der Notar bei einer Beurkundung anders als bei einer Beglaubigung?
Bei einer Beurkundung erstellt der Notar ein rechtssicheres Dokument, klärt die Beteiligten über die rechtlichen Folgen auf und dokumentiert den Willen der Parteien.
Was passiert, wenn ich zum Notartermin nicht erscheinen kann?
Ob eine persönliche Anwesenheit erforderlich ist, hängt stets vom konkreten Rechtsgeschäft ab - der Notar wird Sie hierzu individuell beraten.
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