Dr. Ulrich Krause Notar
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Dein Notar in Erfurt

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Johannesstr. 3
99084 Erfurt
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Leistungen
Der Notar Dr. Ulrich Krause Notar bietet folgende Dienstleistungen an:
- Gründung von Aktiengesellschaften (AG)
- Beurkundung von Bauträgerverträgen
- Liquidation von Gesellschaften
- Nießbrauchbestellung
- Adoptionsanträge
- Erbverträge und Testamentsgestaltung
- Beurkundung von Eheverträgen
- Änderungen des Gesellschaftsvertrags
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Der Weg zu uns
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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Notar
Hier findest du die häufigsten Fragen zum Notar auf einen Blick.
Wie komme ich zur Kanzlei von Dr. Ulrich Krause Notar?
Der Standort des Notariats Dr. Ulrich Krause Notar ist: Johannesstr. 3, 99084 Erfurt.
Wie sind die typischen Zeiten für Beurkundungen oder Beratungen?
Für Fragen zur Erreichbarkeit und zu freien Terminen wenden Sie sich bitte direkt an das Notariat - insbesondere bei Beurkundungen oder umfangreichen Anliegen.
Was muss ich vor einer notariellen Beglaubigung oder Beratung tun oder vermeiden?
Geben Sie dem Notariat frühzeitig alle Informationen weiter, damit Urkunden und Entwürfe rechtzeitig vorbereitet werden können.
Welche rechtlichen Erklärungen benötigen die notarielle Form?
Immobilienkaufverträge, Grundstücksübertragungen und Grundschuldeintragungen müssen notariell beurkundet werden.
Wie lange dauert ein Beratungsgespräch vor einer notariellen Urkunde?
Das Vorlesen und Erklären eines Vertrags durch den Notar ist gesetzlich vorgeschrieben und dauert meist 20 bis 40 Minuten.
Welche Beurkundungen und Beglaubigungen übernimmt der Notar?
Mandant:innen von Dr. Ulrich Krause Notar profitieren von diesen Leistungen - individuell, sorgfältig und gesetzlich fundiert: Gründung von Aktiengesellschaften (AG), Beurkundung von Bauträgerverträgen, Liquidation von Gesellschaften, Nießbrauchbestellung, Adoptionsanträge, Erbverträge und Testamentsgestaltung, Beurkundung von Eheverträgen, Änderungen des Gesellschaftsvertrags
Was ist der Unterschied zwischen einer Beglaubigung und einer Beurkundung beim Notar?
Im Rahmen einer Beurkundung wird der gesamte Text durch den Notar vorgelesen, erklärt und gemeinsam mit den Beteiligten unterzeichnet.
Kann ich einen Notartermin auch ohne persönliches Erscheinen wahrnehmen?
Bei besonders wichtigen Rechtsgeschäften, wie einer Testamentserstellung oder Grundstücksübertragung, verlangt das Gesetz in der Regel die persönliche Erklärung vor dem Notar.
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