Rechtsanwalt Rolaf Meyer
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Friedrichstr. 31
39218 Schönebeck
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Leistungen
Der Notar Rechtsanwalt Rolaf Meyer bietet folgende Dienstleistungen an:
- Gründung von Aktiengesellschaften (AG)
- Nießbrauchbestellung
- Beurkundung von Bauträgerverträgen
- Gründung von UGs (haftungsbeschränkt)
- Patientenverfügungen
- Liquidation von Gesellschaften
- Eintragung ins Handelsregister
- Hypothekenbestellung
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Der Weg zu uns
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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Notar
Hier findest du die häufigsten Fragen zum Notar auf einen Blick.
An welchem Standort arbeitet Rechtsanwalt Rolaf Meyer als Notar oder Notarin?
Der Standort des Notariats Rechtsanwalt Rolaf Meyer ist: Friedrichstr. 31, 39218 Schönebeck.
Wie sind die typischen Zeiten für Beurkundungen oder Beratungen?
Für komplexe Angelegenheiten oder Erstgespräche empfiehlt sich eine ausführliche Terminvereinbarung - das Team des Notariats unterstützt Sie gerne dabei.
Wie kann ich mich auf einen Termin beim Notar vorbereiten?
Falls Sie einen Vertragsentwurf erhalten haben, lesen Sie diesen sorgfältig durch und notieren Sie sich Fragen zur Klärung im Termin.
Welche Vorsorgedokumente (z.B. Vollmachten) sollten beim Notar erstellt werden?
Bei der Gründung, Umwandlung oder dem Verkauf von Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) ist die Mitwirkung eines Notars gesetzlich vorgeschrieben.
Wie viel Zeit sollte ich für einen Notartermin einplanen?
Für einfache Beglaubigungen ohne rechtliche Beratung reichen meist 10 bis 15 Minuten aus.
Welche Beurkundungen und Beglaubigungen übernimmt der Notar?
Bei Rechtsanwalt Rolaf Meyer erhalten Sie rechtssichere Beurkundungen, fundierte Beratung und kompetente Unterstützung aus einer Hand: Gründung von Aktiengesellschaften (AG), Nießbrauchbestellung, Beurkundung von Bauträgerverträgen, Gründung von UGs (haftungsbeschränkt), Patientenverfügungen, Liquidation von Gesellschaften, Eintragung ins Handelsregister, Hypothekenbestellung
Wann benötige ich eine Beglaubigung und wann eine Beurkundung?
Die Beglaubigung ist ein rein formaler Akt: Der Notar bestätigt lediglich, dass die Unterschrift von der richtigen Person stammt.
Ist eine Vertretung durch eine andere Person beim Notar möglich?
In bestimmten Fällen kann auch eine sogenannte Vollmacht zur Beurkundung ausreichen - diese muss jedoch notariell beurkundet oder beglaubigt sein.
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