Frank Scherzer Notar
Frank Scherzer Notar
Dein Notar in Torgau

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August-Bebel-Str. 15
04860 Torgau
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Öffnungszeiten
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Leistungen
Der Notar Frank Scherzer Notar bietet folgende Dienstleistungen an:
- Patientenverfügungen
- Beglaubigung von Handelsregisteranmeldungen
- Nießbrauchbestellung
- Vereinbarungen zur Nachfolgeplanung
- Erstellung und Beurkundung von Vollmachten
- Adoptionsanträge
- Anmeldungen zum Vereinsregister
- Internationales Notariat (z.B. Apostillen, Überbeglaubigung)
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Der Weg zu uns
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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Notar
Hier findest du die häufigsten Fragen zum Notar auf einen Blick.
Wo befindet sich das Notariat von Frank Scherzer Notar?
Sie erreichen das Notariat Frank Scherzer Notar unter der Adresse: August-Bebel-Str. 15, 04860 Torgau.
Ist der Notar auch abends oder an Wochenenden erreichbar?
Bitte informieren Sie sich direkt beim Notariat über die aktuellen Öffnungszeiten oder vereinbaren Sie vorab einen Termin - so vermeiden Sie Wartezeiten.
Welche Unterlagen sollte ich zum Notartermin mitbringen?
Ein gut vorbereiteter Termin spart Zeit und Kosten - planen Sie ausreichend Zeit ein und erscheinen Sie pünktlich zum vereinbarten Termin.
Wann ist ein Notar bei der Gründung oder Änderung einer Firma notwendig?
Grundsätzlich gilt: Überall dort, wo das Gesetz die notarielle Beurkundung oder Beglaubigung vorschreibt, ist der Notar zwingend notwendig - andernfalls ist der Vertrag nicht rechtswirksam.
Wie lange dauert in der Regel die Unterzeichnung eines Kaufvertrags beim Notar?
Für einfache Beglaubigungen ohne rechtliche Beratung reichen meist 10 bis 15 Minuten aus.
Welche Services bietet das Notariat für Mandant:innen an?
Das Serviceangebot bei Frank Scherzer Notar umfasst unter anderem Immobilienverträge, Eheverträge, Erbangelegenheiten und Unternehmensgründungen: Patientenverfügungen, Beglaubigung von Handelsregisteranmeldungen, Nießbrauchbestellung, Vereinbarungen zur Nachfolgeplanung, Erstellung und Beurkundung von Vollmachten, Adoptionsanträge, Anmeldungen zum Vereinsregister, Internationales Notariat (z.B. Apostillen, Überbeglaubigung)
Was ist der Unterschied zwischen einer Beglaubigung und einer Beurkundung beim Notar?
Beurkundungen sind gesetzlich vorgeschrieben bei bestimmten Verträgen wie z.B. Immobilienkaufverträgen, Eheverträgen oder Erbverträgen.
Darf eine andere Person für mich zum Notar gehen?
Ob eine persönliche Anwesenheit erforderlich ist, hängt stets vom konkreten Rechtsgeschäft ab - der Notar wird Sie hierzu individuell beraten.
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