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Ein Notar ist für die Beglaubigung von Unterschriften, Beurkundung, Handzeichen und Abschriften zust
Notare haben die Aufgabe, Bürgerinnen und Bürger bei wichtigen Vereinbarungen unparteiisch zu unterstützen und zu beraten. Er ist verpflichtet, die an Rechtsgeschäften Beteiligten über deren Inhalt zu informieren und sie auf ihre Pflichten hinzuweisen. Die typischen Aufgaben eines Notars sind die Beurkundung von Rechtsgeschäften im Grundstücks-, Familien-, Gesellschafts- und Erbrecht, die Beglaubigung von Unterschriften, Initialen und Abschriften, die Durchführung freiwilliger Versteigerungen und die Schlichtung von Nachlassstreitigkeiten.
Der Aufgabenbereich und das Tätigkeitsfeld eines Notares sind sehr vielseitig. Der Notar vertritt einerseits den Staat. Er ist Träger eines öffentlichen Amtes, welches ihm vom Staat verliehen wurde und ihn somit in dieser Funktion zum Hoheitsträger macht. Unter anderem erkennt der Bürger dies an dem Amtsschild mit dem Landeswappen.
Seine Klienten betreut der Notar und zeigt sich als Verschwiegener und unparteiischer Berater bei komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten. Er leistet Hilfestellung bei der Gestaltung von Rechtsbeziehungen und vertritt das Interesse der Parteien bei Grundstücksgeschäften, Testamenten, Ehe- und /oder Erbverträgen.
Der Notar ist nicht nur für die Beurkundung, sondern auch für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften zuständig. Die Beurkundung durch einen Notar ist für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften sogar gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Kunde weitreichende persönliche und wirtschaftliche Folgen trifft und der Gesetzgeber die Mithilfe eines Notars für geboten hält.
Zudem darf ein Notar Vorlesungen halten, Auslosungen vornehmen und Vermögensverzeichnisse erstellen. Versteigerungen können diese ebenfalls durchführen und auch die Vermittlung von Nachlass -und Gesamtgut und Auseinandersetzungen vornehmen. Notare können ebenfalls Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit annehmen und dort ihren Klienten beraten und vertreten, als Schiedsrichter tätig sein, Eide abnehmen, Bescheinigung ausstellen, Wertpapiere und Kostbarkeiten verwahren.
Der Notar darf seine Amtstätigkeit nicht ohne ausreichenden Grund verweigern. Jedem Rechtssuchenden hat er mit seiner Auskunftstätigkeit zur Verfügung zu stehen und somit auch öffentliche Aufgaben und Funktionen für das Gemeinwesen zu übernehmen.
Wie viel Verdient ein Notar in Deutschland?
Durchschnittlich kann ein Notar in Deutschland ein Gehalt von 128.882 Euro im Jahr verdienen. Zu Beginn verdient der Notar ca. 64.350 Euro im Jahr. Die Gehaltsobergrenze liegt bei 193.362 Euro jährlich.
Welcher Notar ist örtlich zuständig?
Wer einen Notar sucht, kann diesen grundsätzlich frei auswählen. Ein Notar darf jedoch nur Beurkundungen vornehmen, wenn diese in seinem Amtsbezirk erfolgen. Dabei ist nicht maßgeblich, ob das entsprechende Rechtsgeschäft außerhalb des Amtsbezirkes seine Gültigkeit entfaltet.
Wie wird man Notar?
Die Voraussetzungen, um öffentlicher Notar zu werden, ist die Befähigung zum Richteramt. Volljuristen, die das erste und zweite Staatsexamen und den juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat) absolviert haben, besitzen diese. Dies ergibt sich aus § 5 BNotO.
Es gibt zudem eine festgelegte Altersgrenze für die Berufsausübung eines Notars. Gemäß § 6 Absatz 1 Satz 2 BNotO gilt: „Bewerber können nicht erstmals zu Notaren bestellt werden, wenn sie bei Ablauf der Bewerbungsfrist das sechzigste Lebensjahr vollendet haben.“
Ebenso muss die Ausbildung zum Notaramt nachgewiesen werden. Der Bewerber muss vorab mindestens seit 5 Jahren als Anwalt in nicht unerheblichem Umfang tätig sein, davon mindestens 3 Jahre ohne Unterbrechung.
Ebenfalls muss eine notarielle Fachprüfung nach § 7aBNotG abgelegt werden. Diese besteht sowohl aus einem schriftlichen wie auch mündlichen Teil. Dabei setzt sich die schriftliche Prüfung aus 4 Aufsichtsarbeiten zusammen, von denen jeweils eine 5 Stunden andauert. Einen Vortrag sowie ein Gruppengespräch zu unterschiedlichen Prüfungsgebieten umfassen die mündliche Prüfung.
Nach Ablegen der jährlichen Prüfung muss der Notar mindestens 15 Stunden an notarspezifischen Fortbildungen teilnehmen. Dies findet vor der jeweiligen zuständigen Notarkammer in Deutschland statt.
Welche Berufsaussichten gibt es?
In Deutschland sind aktuell knapp 1500 Haupt -und etwa 5500 nebenberufliche Notare tätig. Es werden seitens des Justizministers der Bundesländer lediglich so viele Interessierte für den Auswerter Dienst zugelassen, wie im Anschluss auch Notarstellen zur Verfügung stehen. Aufgrund dessen ist es sehr schwierig, diesen Beruf einzuschlagen. In beide Staatsexamina sollte man gute bis sehr gute Noten haben. Mit Auslandsaufenthalten oder einer erfolgreichen Promotion erhöhen sich die Chancen auf die Zulassung.
Welche Spezialisierungen gibt es?
Handels- und Gesellschaftsrecht
Der Notar erstellt in diesem Rechtsbereich Urkunden, die die Gründung von Unternehmen, Aktiengesellschaften oder GmbHs beglaubigen. Ebenso sorgt der Notar dafür, dass neue Geschäfte im öffentlichen Handelsregister eingetragen werden.
Erbrecht
In der Regel ist der Notar für Erbrecht dafür zuständig, dass Vererbende bei der Gestaltung des Testaments beraten werden. Für die Mandanten stellt der Notar sicher, dass der Nachlass nicht automatisch dem nächsten Verwandten zukommt. Der Notar stellt sicher, dass der letzte Wille der genannten Personen ausgeführt wird. Ebenso hilft der Notar denjenigen, die ihr Vermögen bereits zu Lebzeiten vermachen möchten, um somit die Erbschaftssteuer zu sparen.
Familienrecht
Ein Notar für Familienrecht zählt überwiegend Paare und Familien zu den eigenen Klienten. Eheschließung und ehe Verträge, wie auch Scheidungen werden von ihm beurkundet. Verschiedene Vereinbarungen werden ebenfalls von ihm dokumentiert, die sich um das Wohl und die Versorgung von Kindern dreht. Beispielsweise gehören dazu auch Adoption sowie Sorgerechts -und Unterhaltsregelungen.
Wie wird man Notar?
Es ist ein klar geregelter Weg, um den Beruf des Notars einzuschlagen. Zunächst kommt das Studium der Rechtswissenschaften. Dies ist untergliedert in Grund -und Hauptstudium. Folgende Inhalte stehen im Grundstudium auf dem Lehrplan:
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Bürgerliches Recht
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Schuldrecht
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Staats -und Verfassungsrecht
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Strafrecht
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Allgemeiner Teil
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öffentliches Recht
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Verwaltungsrecht
Das Curriculum sieht im Hauptstudium folgende Inhalte vor:
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Arbeits- und Sozialrecht
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Familienrecht
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Erbrecht
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Sachenrecht
Mögliche Schwerpunkte können sein:
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Anwaltsberuf und Notariat
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Kriminalwissenschaften
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Medizin und Pharmarecht
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Wirtschaft und Wettbewerb
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Europäisches Recht
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Medienrecht
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Umweltrecht
Das erste Staatsexamen und ein Referendariat erfolgen mit Stationen an Land oder Amtsgericht, in der Staatsanwaltschaft oder beim Strafgericht, einem Verwaltungsgericht oder einer Behörde. Im Anschluss kommt das zweite Staatsexamen.
Der Weg ist jedoch für angehende Notare damit noch nicht zu Ende. Das zweite juristische Staatsexamen müssen diese ebenfalls absolvieren und im Anschluss daran ein dreijähriges Anwärter Amt als Notarassessor ausüben. Erst dann erfolgt durch die zuständige Landes Justizbehörde die Einsetzung zum Notar.
Sein eigenes Notariat darf der eröffnen, der die lange Ausbildung zum Notar erfolgreich absolviert hat. Es gibt heutzutage kaum noch angestellte Notare. Wer sich nicht selbstständig machen möchte, findet in größeren Kanzleien oder Notariaten eine Anstellung. Auch Wirtschaftsunternehmen suchen zum Teil Notare.