Herbert Schlotheim-Reinbrecht
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Dein Notar in Jena

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Löbdergraben 11
07743 Jena
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Leistungen
Der Notar Herbert Schlotheim-Reinbrecht bietet folgende Dienstleistungen an:
- Vertragsauflösungen (einvernehmlich)
- Eintragung ins Handelsregister
- Beglaubigung von Unterschriften
- Beurkundung von Grundstückskaufverträgen
- Beurkundung von Wohnungskaufverträgen
- Beurkundung von Schenkungsverträgen
- Testamentsvollstreckerbestellung
- Anmeldungen zum Vereinsregister
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Der Weg zu uns
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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Notar
Hier findest du die häufigsten Fragen zum Notar auf einen Blick.
Wo liegt die Kanzlei von Herbert Schlotheim-Reinbrecht?
Die Anschrift des Notars Herbert Schlotheim-Reinbrecht lautet: Löbdergraben 11, 07743 Jena.
Wie lauten die Öffnungszeiten des Notariats?
Bitte informieren Sie sich direkt beim Notariat über die aktuellen Öffnungszeiten oder vereinbaren Sie vorab einen Termin - so vermeiden Sie Wartezeiten.
Darf ich Vertragsentwürfe oder Dokumente vorab prüfen lassen?
Bringen Sie alle relevanten Unterlagen im Original oder als Kopie mit - z.B. Ausweise, Grundbuchauszüge, Verträge oder Vollmachten.
Welche Verträge im Familienrecht müssen beim Notar abgeschlossen werden?
Auch Erbverträge, Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen erfordern in der Regel die notarielle Beurkundung.
Was ist die übliche Dauer für einen Besuch beim Notar?
Ein Beratungsgespräch beim Notar nimmt in der Regel 30 bis 45 Minuten in Anspruch - je nach Fragestellung und Sachlage.
Was umfasst das Angebot in der Notarkanzlei?
Das Notariat bietet Ihnen ein umfassendes Spektrum an rechtlich abgesicherten Beurkundungs- und Beratungsleistungen: Vertragsauflösungen (einvernehmlich), Eintragung ins Handelsregister, Beglaubigung von Unterschriften, Beurkundung von Grundstückskaufverträgen, Beurkundung von Wohnungskaufverträgen, Beurkundung von Schenkungsverträgen, Testamentsvollstreckerbestellung, Anmeldungen zum Vereinsregister
Welche rechtliche Wirkung hat eine Beglaubigung im Vergleich zur Beurkundung?
Im Rahmen einer Beurkundung wird der gesamte Text durch den Notar vorgelesen, erklärt und gemeinsam mit den Beteiligten unterzeichnet.
Wann muss ich zwingend persönlich zum Notar erscheinen?
Für einfache Beglaubigungen oder bestimmte Vollmachten kann ggf. auch eine schriftliche Abwicklung möglich sein - bitte klären Sie dies direkt mit dem Notar.
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Klaus-Jürgen Esch Günther Abraham Rechtsanwälte und Notare Ronald Krey Rechtsanwalt
Querstr. 1
25767 Albersdorf
Tel.: (04835) 9798-0
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